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Bewertung durch MDK Prüfung | ![]() |
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Die Bewertungskriterien des MDK (Medizini-
scher Dienst der Krankenversicherung) für die Veröffentlichung von Transparenzberichten bei ambulanten Pflegeeinrichtungen sind in § 115 Abs. 1a SGB XI geregelt. Sie sind in vier Qualitätsbereiche eingeteilt und ergeben insgesamt 49 Einzelkriterien. Der Bereich pflegerische Leistungen umfasst mit 17 Kriterien den größten und wichtigsten Anteil, gefolgt von ärztlich verordneten pflegerischen Leistungen und dem Bereich Dienstleistung und Organisation mit jeweils 10 Kriterien. Diese drei Bereiche ergeben zusammengefasst die Endnote, wobei zusätzlich eine eigenständige Kategorie Befragung der Klienten in den Bericht aufgenommen wird und 12 Kriterien beinhaltet. ![]() ![]() |
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![]() Diese Grafik - Qualität des Pflegedienstes Marita Petrat - mit der Gesamtnote "sehr gut" kann auf der AOK-Internetseite abgerufen werden. |
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Tel: 03987-742 50 und 0172-28 10 265 | ![]() |